Ostsächsischer Leichtathletikverein Bautzen (e.V.)

Beitragsordnung Ostsächsischer Leichtathletikverein Bautzen e.V.

Durch den Vorstand wurde am 25.09.2023 gemäß der Satzung des OSLV Bautzen § 5 Absatz 2 folgende Beitragsordnung beschlossen.

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Vereinsmitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Ihre Anerkennung ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

Mitgliedsbeiträge:

AlterBeitrag/MonatBeitrag/halbjährig
 Kinder bis 9 Jahre  6,50 €  39,00 €
 Kinder ab 10 und Jugendlichebis 18, Azubi, Student gegen Vorlage des Ausweises  7,50 €  45,00 €
 Erwachsene 18 bis 35  11,25 €  67,50 €
 Erwachsene über 35  8,75 €  52,50 €
 Kampfrichter, Übungsleiter  3,00 €  18,00 €
 Familienbeitrag:  ab 3 Familienmitglieder  20 % Ermäßigung

 

Es ist eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten. Die Aufnahmegebühr ist zum Zeitpunkt der Aufnahme als Vereinsmitglied fällig. Die Aufnahmegebühr beträgt einheitlich 10,00 €. Unabhängig vom Eintrittsdatum wird der volle Betrag von 10,00 € entrichtet.

Stichtag für die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist das erreichte Lebensjahr zum 01. Januar eines Beitragsjahres. Beispiel: Das Mitglied das am 01.01. des Jahres 9 Jahre alt ist bezahlt den Beitrag von 6,50 €. Das Mitglied das am 01.01. des Jahres 10 Jahre alt ist bezahlt den Beitrag von 7,50 €.

Der Beitrag ist jeweils bis zum 01. Januar und 01. Juli jeden Jahres zu entrichten.

Die Kontoverbindung lautet: 
Kreissparkasse Bautzen
Konto-Nr.: 1002 010 353
BLZ: 855 500 00     

Nutzt der Verein eine vorliegende Einzugsermächtigung und kommt es zu Rückbuchungen (z.B. durch falsche Angaben bei der Bankverbindung oder unzureichender Deckung des Kontos) werden die entsprechenden Bankgebühren an das Mitglied weitergeleitet. Neben der Weiterleitung der entsprechenden Bankgebühren an das Mitglied, wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben.

Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ist eine Bringepflicht.

Für Kündigung der Mitgliedschaft gilt §3 – Absatz 1 bis 3 der Satzung

Im Mitgliedsbeitrag sind die Sportversicherung beim Landessportbund Sachsen und eine Sporthaftpflicht-Versicherung für die PKW-Nutzung mit angelegter Rechtsschutzversicherung und eine Nichtmitgliederversicherung eingeschlossen.

Die Beitragsordnung  tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft .